Wie Sie als Jungunternehmer mit der richtigen Finanzierung und Förderung den Erfolg Ihrer Unternehmung langfristig sichern.


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Jungunternehmer gehen oftmals davon aus, dass Banken (egal ob Hausbank oder KfW) ihre Entscheidung Für oder Wider eines (Förder-)Kredits vor allem auf Basis der Höhe der geplanten Umsätze im Businessplan bzw. im Finanzplan treffen. 

Weit gefehlt. 

Die Höhe der geplanten Investitionen und der Zeitpunkt der Wachstumsfinanzierung entscheiden darüber, ob Banken positiv votieren oder nicht. 

Was das im Detail bedeutet, wie Sie als Jungunternehmer den richtigen Kredit auswählen (z. B. das KfW-Startgeld) und wie Sie, im Rahmen einer Beratung, die Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen können, erfahren Sie hier. 

Lassen Sie uns direkt einsteigen.

Kein Plan? Kein Geld!

Grundvoraussetzungen für einen Kredit


Die meisten Jungunternehmer benötigen zwei bis drei Jahren nach Gründung einen Wachstumskredit oder Wagniskapital, entweder um weitere Produkte zu entwickeln bzw. „richtig“ in den Markt zu kommen, oder um mehr in Personal und Marketing zu investieren. 

Um eine Bank (oder einen Investor) davon zu überzeugen, positiv für einen Kredit (oder Wagniskapital) zu votieren, benötigen Jungunternehmer – wie bei ihrer Gründung – einen aussagekräftigen Businessplan sowie einen soliden Finanzplan – mit dem Ziel aufzuzeigen, dass ihr bisheriges Handeln eine gute Grundlage bildet, weitere Geschäfte zu tätigen. 

Aber: Man darf nicht erwarten, dass sich eine Bank ihr Urteil allein anhand der vorliegenden Fakten bildet, sondern muss die Informationen in kleinen für den Banker schmackhaften Häppchen auf einem Tablett servieren.

  • Wer ist/sind der/die Unternehmer?
  • Was bietet das Unternehmen dem Markt an?
  • Wer sind die Kunden?
  • Wer sind die Mitbewerber – und wie unterscheidet sich das Unternehmen sich von ihnen?
  • Warum sollten Kunden gerade dieses Produkt oder Dienstleistung kaufen?
  • Welche Maßnahmen wird das Unternehmen ergreifen, diese Kunden zu gewinnen?

Der Banker ist kein Richter oder Hellseher und kann nicht sagen, ob die Unternehmung Erfolg verspricht, er kann aber seine Arbeit im Sinnes seines Arbeitgebers mit guten Gewissen machen, wenn er gute „Bewerbungsunterlagen“ für einen Kredit bekommt.

Vor allem dem Finanzplan kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu. Er ist die fundamentale Aufgabe, die jeder Unternehmer leisten muss – für die Finanzierung und die zielgerichtete Verwendung der geplanten Mittel und damit letztlich auch zur Unternehmenssteuerung. 

Der Finanzplan muss zwingend folgende Vorschauen für jeweils drei Jahre enthalten: 

  • Umsatz
  • Rentabilität
  • Liquidität

Für Business- und Finanzpläne finden sich mittlerweile unzählige Portale im Netz, auf denen man alle nötigen Vorlagen bekommt – teilweise mit Standardformulierungen und einem Zahlenwerk, an dem man sich orientieren kann. 

Standard? Reicht das? Bekommen Jungunternehmer Geld, allein weil sie die Formalien erfüllen? 

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. 

Bei der Umsatzvorschau zum Beispiel geht es niemals darum zu zeigen, was Sie mit Ihrem Unternehmen an Umsatz erzielen können, sondern darum, was realistisch und plausibel nachzuvollziehen ist. Und woher wollen Sie wissen, was realistisch und plausibel ist?

Keine noch so gute Businessplan- und vor allem Finanzplan-Vorlage der Welt garantiert Jungunternehmern, dass ihnen eine Bank Geld leiht. Denn die Bank prüft – neben der fachlichen Eignung – immer, ob die Höhe des angestrebten Kredits plausibel und transparent ist: nicht zu niedrig und nicht zu hoch. 

Aber woher weiß man, welche Kredithöhe eher bzw. leichter zu finanzieren ist? 

Schauen wir und das einmal genauer an. 

Endstation: Bank

Warum Sie mehr brauchen als Ihren „Wunschkredit“


Auch wenn Jungunternehmer noch so überzeugt von ihrem Konzept sein mögen: Wenn lediglich der Finanzierungswunsch (die Kredithöhe) im Finanzplan abgebildet und untermauert wird, dass die geplanten Umsätze ausreichen werden, die betrieblichen Kosten samt Kapitaldienst (Zins und Tilgung) zu decken, ist beim Banktermin Schluss. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Machen wir das einmal an einem Beispiel deutlich. 

Nehmen wir an, zwei Jungunternehmer möchten ein neues Lifestyle-Getränk auf den Markt bringen. Sie haben hinsichtlich des Businessplans ihre Hausaufgaben gemacht – am Ende steht ein gutes Konzept. Der Finanzplan wurde ebenfalls gewissenhaft „ausgefüllt“. Weil die beiden Unternehmer wissen, dass sie gemeinsam über das KfW-Startgeld insgesamt 250.000 Euro Fördersumme beantragen können, geben sie diese Summe auch als ihren Finanzierungswunsch an. 

Ein großer Fehler.

Es interessiert, wie bereits geschildert, niemanden, welcher Betrag „optimal“ für den Jungunternehmer wäre, also mit dem man am besten starten könnte. Es muss ein „interessanter“ Betrag für die Bank sein, das heißt: 

  • Der Betrag ist durch die aktuelle Ist-Situation und die Risikofaktoren determiniert und 
  • er ist anhand der Kapitaldienstfähigkeit finanzierbar 

Kurz: Das Konzept muss zur Finanzierung passen – und umgekehrt.

In unserem Bespiel wollten die beiden Jungunternehmer allein für das Erstwarenlager einen Betrag i.H.v. 120.000 Euro finanzieren. An der Zahl ist grundsätzlich nichts zu kritisieren, nur: Wenn man dann anhand der Umsatzvorschau samt Wareneinsatz erkennt, dass dieses Lager so groß ist, dass erst im zweiten Planjahr eine Auffüllung des Lagers erforderlich wäre, dann ist hier Schluss: Ein so großes Lager wird von keiner Bank finanziert. Aus Sicht der Jungunternehmer aber war die Bestellmenge „optimal“, weil dann die Stückkosten am niedrigsten waren.

Folgen wir dem oben genannten Beispiel, wird klar, dass die Unternehmer kein Geld für Ihr Vorhaben von der Bank bekommen werden. Warum? Weil die Finanzierung schlichtweg nicht plausibel und an das Konzept „angebunden” ist. 

Ganz anders würde es aussehen, hätte das Unternehmer-Duo eine kleine „Serie” mit Eigenmitteln produzieren lassen und diese auf 5 Test-Märkten erfolgreich verkauft.

Und Sie ahnen es vielleicht bereits: Mit dem Nachweis dieses erfolgreichen Tests hätte sich das Unternehmen finanzieren lassen können, auch wenn ein Lager von über 100.000 EUR nicht ratsam wäre.

Je mehr „Beweise“ Jungunternehmer für Ihr geplantes Vorhaben vorlegen können, desto besser und leichter kann eine Bank nachvollziehen, dass die Planung plausibel sein könnte. Gibt es hingegen keinen „Proof of Concept“, haben sie schlechte Karten. 

Die Wahrheit ist: Von 10 Anträgen finanzieren Banken gerade einmal 2. 

Was muss man also tun, um erfolgreich zu finanzieren?

Kontrolle ist gut – Vertrauen ist besser!

Worauf es bei der Finanzierung wirklich ankommt


Unabhängig davon, ob Jungunternehmer bislang eine „saubere“ SCHUFA und ein einwandfreies Kontoführungsverhalten haben, sind die folgenden Faktoren ausschlaggebend, ob sie Geld bekommen:

  1. die fachliche Eignung,
  2. der Zeitpunkt der Wachstumsfinanzierung,
  3. die Höhe in Kombination mit der Art der geplanten Investitionen,
  4. die Stimmigkeit des Konzepts mit der Finanzierung und, last but not least,
  5. der Banktermin (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung)

Bei allen Punkten (die fachliche Eignung ausgenommen) ist es sinnvoll, externen Rat zu Hilfe zu nehmen.

Versetzen Sie sich in die Lage eines Bankers, der einen Businessplan und Finanzplan zu bewerten hat. Hat der Banker ein besseres “Gefühl”, ein Vorhaben zu bewerten, wenn kein Expertenrat eingeholt wurde? Wie denken wohl die Marktfolge (Kreditabteilung) und Förderbank darüber?

Knapp 50 Prozent aller Jungunternehmer sind 5 Jahre nach ihrer Gründung nicht mehr am Markt, 80 Prozent derjenigen, die sich professionell beraten haben lassen, hingegen schon.

Das ist auch der Grund, warum der Staat Beratungen zum Unternehmensaufbau fördert (siehe BAFA Beratungsförderung). Denn die Begleitung der Konzeption durch einen spezialisierten Unternehmensberater deckt Schwachstellen in der Planung auf – und reduziert damit letztlich auch das Risiko der Kapitalgeber. 

Und ohne das Know-how eines Finanzierungsexperten kann die Bestimmung der richtigen Kredithöhe – in Kombination mit der Auswahl des passenden Förderprogramms – zu einem reinen Lotteriespiel werden. Und weder die Hausbank noch die KfW „zocken“.

Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, wie wichtig die realistische Planung für die positive Entwicklung und die Steuerung des Unternehmens ist. Denn nur anhand der Parameter im Finanzplan kann abgeschätzt werden, ob die geplanten Umsätze realistisch sind, und ob die zukünftigen Ausgaben jederzeit bestritten werden können.

Last but not least, kommt dem Banktermin eine entscheidende Rolle auf dem Weg zum Kredit zu. Deshalb ist die Vorbereitung, Begleitung sowie die Nachbereitung durch einen Experten elementar wichtig, weil der Bank dadurch Sicherheit und Vertrauen signalisiert wird. 

Das Wort Kredit entstammt dem lateinischen Wort „credere” und kann mit „Vertrauen schenken“ übersetzt werden. Und Vertrauen schenken Banken denjenigen, die ihre Zahlen durch einen Experten haben prüfen lassen und diesen auch mit zum Banktermin nehmen. Vor Gericht würde niemand ohne seinen Anwalt erscheinen. Warum sollte das bei einem Banktermin, bei dem es um viel geht, anders sein?

Deckblatt Zusammenarbeit BAFA Berater

Einleitung vor dem Business- und Finanzplan, der die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Berater dokumentiert.

Förderkredite: Die Qual der Wahl?

Warum ein Förderkredit immer besser ist als der einer Bank


Selbstverständlich möchte jeder Unternehmer möglichst einen zinsgünstigen Kredit haben. 

Dennoch sollte man nicht nur auf den Zinssatz schauen, sondern auf die Laufzeit und mögliche Haftungsfreistellungen sowie eine tilgungsfreie Zeit. 

Diese Vorteile bieten vor allem Förderkredite. 

Unterschieden werden kann zwischen den Förderkrediten des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über die landeseigenen Förderbanken. Im Bereich bis 125.000 Euro kommt das bekannte „StartGeld“ (ERP-Gründerkredit) der KfW in Frage. 

Grundsätzlich gilt: Jeder Förderkredit hat bessere Konditionen (siehe oben) als ein „normaler“ Bankkredit. Das heißt, das Angebot, welches die Bank macht, ist nicht unbedingt das beste Angebot für Jungunternehmer. 

Bedenken Sie, wenn Ihr Kundenbetreuer Ihnen eine Finanzierungsmöglichkeit offeriert, dann bedeutet das noch lange nicht, dass dies der richtige „Weg“ ist. Der Banker ist nicht ihr Unternehmensberater, sondern ein Geschäftspartner. Und niemand zwingt Sie, ein Geschäft mit ihrer Hausbank einzugehen, nur weil es schon eine Geschäftsbeziehung gibt. Wie im zwischenmenschlichen Leben gilt: Auch andere Mütter haben hübsche Söhne bzw. Töchter.

Deshalb sollten Jungunternehmer, sofern sie die Kriterien erfüllen, immer einen Förderkredit dem der Hausbank vorziehen.

BAFA Beratungsförderung

Staatliche Förderung zielgerichtet nutzen


Unternehmen, die bereits gegründet sind, können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beratungförderung im Rahmen des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich speziell an Unternehmen, die bereits gegründet sind.

Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn

Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn

Jungunternehmer, die weniger als zwei Jahre am Markt sind, können einen Zuschuss i.H.v. maximal 2.000 Euro erhalten. Für Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehen, beläuft sich die maximale Fördersumme auf 1.500 Euro. 

Grundsätzlich antragsberechtigt ist, wer weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro hat – also die Kriterien eines kleinen bzw. mittleren Unternehmens erfüllt. 

Der Zuschuss wird vor Beginn der Beratung beantragt und vorläufig bewilligt – und nach Ende der Beratung dann abgerufen. 

Im folgenden beleuchten wir die einzelnen Kriterien genauer.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Förderprogramm richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Welche Beratungsleistungen werden gefördert?

Förderfähig sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – so also auch der Wachstumsfinanzierung.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Bei Jungunternehmen kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.

Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Welche Berater sind zugelassen?

Im Förderverfahren zugelassen sind selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.

Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.

Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Die Dipl.-Kfm. Markus Hübner Unternehmensberatung ist seit 2003 beim BAFA gelistet.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Wie muss die Verwendung des Zuschusses nachgewiesen werden?

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars

Die Anmeldung bzw. das Hochladen der Dokumente erfolgt über das BAFA; alle notwendigen Formulare finden sich ebenfalls dort.

Wie erfolgt die Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses?

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.

Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.

Der Zuschuss wird als EU-KMU und De-minimis Erklärung-Beihilfe gewährt.

Fazit

Die Weichen für eine erfolgreiche Finanzierung frühzeitig richtig stellen


Sie wissen nun, worauf es (nicht nur) für Jungunternehmer ankommt, die erfolgreich finanzieren und wachsen möchten:

  1. die fachliche Eignung, 
  2. der Zeitpunkt der Wachstumsfinanzierung, 
  3. die Höhe in Kombination mit der Art der geplanten Investitionen,
  4. die Stimmigkeit des Konzepts mit der Finanzierung und, last but not least,
  5. der Banktermin (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) 

Sie wissen ferner, dass kein Hausbank-Kredit einen Förderkredit „schlagen“ kann, aber auch, dass die Hausbank der „Torwächter“ auf dem Weg zum KfW-Kredit ist – dass Sie zunächst also die Hausbank überzeugen müssen, bevor die Förderbank ihr „Okay” gibt.

Vor allem haben Sie erfahren, dass der Staat möchte, dass Sie sich professionell beraten lassen, weil er verhindern möchte, dass Sie mit Ihrer Unternehmung scheitern. Deshalb wird die Beratungsleistung über das BAFA in erheblichem Maße bezuschusst.

Unabhängig davon wissen Sie nun, dass Sie, in Zusammenarbeit mit einem professionellen Berater, die Weichen für eine langfristig erfolgreiche Finanzierung besser stellen können als alleine, weil er Ihnen dabei hilft einen soliden, schlüssigen und für die Bank nachvollziehbaren Finanzplan zu erstellen, der das Vertrauen der Bank in Ihre Person und Ihr Unternehmen drastisch erhöht – und damit Ihre Chance auf die Bewilligung eines Kredits für das Wachstum und den Erfolg Ihres Unternehmens.

HCC-Siegel TOP Berater Dipl.-Kfm. Markus Hübner Unternehmensberatung

Dipl.-Kfm. Markus Hübner  // Unternehmensberater und Finanzierungsexperte

Markus Hübner berät seit 2001 Existenzgründer und Jungunternehmer bei der Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung und dem Unternehmensaufbau.

Er ist Experte für die Finanzierung über öffentliche Fördermittel (z. B. KfW StartGeld – ERP Gründerkredit).

Im Audit des Hamburger Consulting Forum e. V. (HCF) in Zusammenarbeit mit der Service Value GmbH wurde in der höchstmöglichen Kategorie ausgezeichnet: TOP-Berater. 

Über

400

Beratungsmandate seit 2001

Tätig in

ganz Deutschland und Österreich

Über

95%

Erfolgsquote

Registriert für das BAFA-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Bekannt aus:

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